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Resolution zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit

Am Rande der diesjährigen Europäischen Präsidentenkonferenz am 21. Februar 2020 in Wien haben die Repräsentanten von bisher 53 europäischen und internationalen Anwaltsorganisationen eine Resolution zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit beschlossen.

Damit werden die europäischen Institutionen und nationalen Regierungen aufgefordert, die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente voll auszuschöpfen, um die Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtspflege in Europa zu sichern und wiederherzustellen. Auch muss die strikte Autonomie und Unabhängigkeit der Anwaltskammern und der Rechtsberufe, einschließlich der Justiz, gewahrt bleiben. 

Die Rechtsberufe werden bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit nicht schweigen und sich weiterhin gegenseitig unterstützen um den aktuellen Herausforderungen von Populismus und Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit geschlossen entgegenzutreten. Auch wird mit der Resolution den Angehörigen der polnischen Rechtsberufe, die von repressiven Disziplinarmaßnahmen betroffen sind, volle Unterstützung zum Ausdruck gebracht.

Daher wird vom 24. bis 26. Juni 2020 in Brüssel ein Marsch der "Europäischen Roben" stattfinden, um im Herzen Europas das Bekenntnis zu Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, einer unabhängigen Justiz und den Grundrechten zum Ausdruck zu bringen. 

Sie sind herzlich eingeladen, sich anzuschließen, um ein starkes Signal zu setzen, denn die Verstöße gegen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Verletzung von Grundrechten können nicht toleriert werden.

Die Resolution finden Sie hier:

Resolution zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit

https://www.e-p-k.at/index.php?id=1698&L=.%20&id=1698&type=98